Amtsblattmitteilung
Klage der Mast-Jägermeister AG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 3. März 2003
(Rechtssache T-81/03)
Verfahrenssprache
zu bestimmen gemäß Artikel 131 § 2 der Verfahrensordnung
- Sprache, in der die Klage verfaßt wurde: Deutsch
Die Mast-Jägermeister AG, Wolfenbüttel (Deutschland), hat am 3. März 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.
Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Chr. Drzymalla.
Weitere Partei vor der Beschwerdekammer war Licorera Zacapaneca S.A., Zacapa (Guatemala).
Die Klägerin beantragt,
- die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. Dezember 2002 (Sache R 412/2002-1) aufzuheben;
- dem beklagten Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente:
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Licorera Zacapaneca S.A.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Die Bildmarke "VENADO" für Waren der Klassen 32 und 33 (u.a. Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, Rum, Liköre auf Rumbasis, Weinbrand) - Anmeldung Nr. 986455
Inhaber des im Widerspruchsverfahren
entgegengehaltenen Marken- oder
Zeichenrechts:Die Klägerin
Entgegengehaltenes Marken- oder
Zeichenrecht:Die Bildmarke eines Hirschkopfes mit einem Kreuz für Waren der Klassen 18, 25, 32 et 33 (u.a. Regenschirme, Bekleidung, alkoholfreie Getränke, soweit in Klasse 32 enthalten, Weine und Spirituosen) - Marke Nr. 337337
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung des Widerspruchs der Klägerin
Klagegründe:- Missachtung des Artikel 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94;
- fehlerhafte Anwendung des Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94;
- unzutreffende Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken.
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