Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln (Deutschland) eingereicht am 18. August 2017 - Germanwings GmbH gegen Wolfgang Pauels
(Rechtssache C-501/17)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Köln
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: Germanwings GmbH
Berufungsbeklagter: Wolfgang Pauels
Vorlagefrage
Ist die Beschädigung eines Flugzeugreifens durch eine auf der Start- oder Landebahn liegende Schraube (Fremdkörper/FOD) ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 ?
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1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.