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Klage, eingereicht am 2. April 2007 - MarketTools / HABM - Optimus-Telecomunicações (ZOOMERANG)

(Rechtssache T-105/07)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: MarketTools, Inc. (San Fransisco, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. von der Osten-Sacken und A. González Hähnlein)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Optimus-Telecomunicações, SA (Maia, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 25. Januar 2007 (Beschwerde Nr. R 253/2006-2) aufzuheben;

der Optimus-Telecomunicações, SA die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ZOOMERANG" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 35 und 42 - Anmeldung Nr. 1 603 950.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Optimus-Telecomunicações, SA.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wort- und Bildmarken "BOOMERANG" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 16, 35, 37, 38 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie der fraglichen Marken nicht fehlerfrei bewertet habe.

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