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Rechtsmittel, eingelegt am 16. April 2007 von Francisco Rossi Ferreras gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 1. Februar 2007 in der Rechtssache F-42/05, Rossi Ferreras/Kommission

(Rechtssache T-107/07 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Francisco Rossi Ferreras (Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 1. Februar 2007 in der Rechtssache F-42/05 aufzuheben;

seinen Klageanträgen stattzugeben und folglich die Klage in der Rechtssache F-42/05 für zulässig und begründet zu erklären;

hilfsweise, den Rechtsstreit an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen;

über die Gebühren, Kosten und Honorare zu entscheiden und sie der Kommission aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Der Rechtsmittelführer begehrt in seiner Rechtsmittelschrift die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst, mit dem seine Klage auf Aufhebung seiner Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 sowie auf Verurteilung der Kommission, ihm einen nach seiner Auffassung entstandenen Schaden zu ersetzen, abgewiesen wurde.

Als Rechtsmittelgrund macht er geltend, das Gericht für den öffentlichen Dienst habe bei der Prüfung der beiden Klagegründe mehrere Rechtsfehler begangen.

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