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Beschluss des Gerichts vom 3. März 2010 - MarketTools/HABM - Optimus-Telecomunicações (ZOOMERANG)

(Rechtssache T-105/07)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: MarketTools, Inc. (San Francisco, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. von der Osten-Sacken, A. González Hähnlein, O. Günzel und A. Wenninger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Laitinen, dann G. Schneider und D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Optimus-Telecomunicações, SA (Maia, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Colaço Dias und J. Conceição Pimenta)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Januar 2007 (Sache R 253/2006-2) im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren zwischen der Optimus-Telecomunicações, SA und der MarketTools, Inc.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.

Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 129 vom 9.6.2007.