Beschluss des Gerichts vom 3. März 2010 - MarketTools/HABM - Optimus-Telecomunicações (ZOOMERANG)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: MarketTools, Inc. (San Francisco, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. von der Osten-Sacken, A. González Hähnlein, O. Günzel und A. Wenninger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Laitinen, dann G. Schneider und D. Botis)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Optimus-Telecomunicações, SA (Maia, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Colaço Dias und J. Conceição Pimenta)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Januar 2007 (Sache R 253/2006-2) im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren zwischen der Optimus-Telecomunicações, SA und der MarketTools, Inc.
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.
Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 129 vom 9.6.2007.