Rechtsmittel, eingelegt am 22. Juli 2023 von AL gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 24. Mai 2023 in der Rechtssache T-714/21, AL/Kommission
(Rechtssache C-498/23 P)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: AL (vertreten durch: Rechtsanwältin R. Rata)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Mit Beschluss vom 6. Februar 2024 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und entschieden, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten trägt.
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