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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Classen Holding KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 14. März 2002

    (Rechtssache T-71/02)

    (Verfahrenssprache: Englisch)

Die Classen Holding KG hat am 14. März 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Stephan von Petersdorff-Campen von der Kanzlei Rospatt Osten Pross, Düsseldorf (Deutschland).

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes vom 14. Dezember 2001 (Sache R0810/1999-2), zugestellt am 14. Januar 2002, aufzuheben;

(dem Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:International Paper Company

Betroffene Marke:Wortmarke BECKETT EXPRESSION ( Anmeldung Nr. 93880 für Waren in Klasse 16

Inhaber der Widerspruchsmarke oder

des Widerspruchszeichens:Classen Holding KG

Widerspruchsmarke oder -zeichen:Wortmarke "Expression" für Waren in Klasse 16

Entscheidung der

Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig und Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Klagegründe:Fehlerhafte Auslegung von Artikel 78 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates ( Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf ein ordnungsgemäßes Verfahren

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