Amtsblattmitteilung
Klage der Classen Holding KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 14. März 2002
(Rechtssache T-71/02)
(Verfahrenssprache: Englisch)
Die Classen Holding KG hat am 14. März 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Stephan von Petersdorff-Campen von der Kanzlei Rospatt Osten Pross, Düsseldorf (Deutschland).
Die Klägerin beantragt,
(die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes vom 14. Dezember 2001 (Sache R0810/1999-2), zugestellt am 14. Januar 2002, aufzuheben;
(dem Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:International Paper Company
Betroffene Marke:Wortmarke BECKETT EXPRESSION ( Anmeldung Nr. 93880 für Waren in Klasse 16
Inhaber der Widerspruchsmarke oder
des Widerspruchszeichens:Classen Holding KG
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Wortmarke "Expression" für Waren in Klasse 16
Entscheidung der
Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig und Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Klagegründe:Fehlerhafte Auslegung von Artikel 78 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates ( Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf ein ordnungsgemäßes Verfahren
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