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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 5. November 2003

in der Rechtssache T-98/02: Maddalena Lebedef-Caponi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Beurteilung ( Ausübung der Tätigkeit eines Personal- und Gewerkschaftsvertreters ( Anfechtungsklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-98/02, Maddalena Lebedef-Caponi, Beamtin der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Senningerberg (Luxemburg), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: D. Martin und C. Berardis-Kayser), wegen Aufhebung der Entscheidung, mit der die endgültige Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1997 erstellt wurde, hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin V. Tiili sowie der Richter P. Mengozzi und M. Vilaras ( Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat ( am 5. November 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Entscheidung, mit der die endgültige Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1997 erstellt wurde, wird aufgehoben.

2.Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - (ABl. C 144 vom 15.6.2002.