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Klage, eingereicht am 1. Dezember 2008 - Agatha Ruiz de la Prada de Sentmenat/HABM - Mary Quant Cosmetics Japan (AGATHA RUIZ DE LA PRADA)

(Rechtssache T-523/08)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Agatha Ruiz de la Prada de Sentmenat (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Bercovitz Álvarez)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mary Quant Cosmetics Japan Ltd. (Tokio, Japan)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Nrn. 1 und 3 der angefochtenen Entscheidung aufzuheben und durch eine andere Entscheidung zu ersetzen, mit der die Eintragung der Gemeinschaftsmarke Nr. 3 291 234 für alle beanspruchten Waren der Klasse 3 der Klasseneinteilung (einschließlich "Seifen, Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer") bewilligt wird, sowie die Kosten des Widerspruchsverfahrens der MARY QUANT Cosmetics Japan Ltd. aufzuerlegen;

die Kosten des vorliegenden Verfahrens dem Beklagten und allen etwaig auftretenden Streithelfern aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die eine rosafarbene Blume mit gelbem Mittelpunkt auf hellgrünem Hintergrund mit der Angabe AGATHA RUIZ DE LA PRADA darstellt (Anmeldung Nr. 3 291 234), für Waren u. a. der Klassen 3, 5, 14 und 21.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehalten Marken- oder Zeichenrechts: MARY QUANT Cosmetics Japan Ltd.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke, die eine schwarze Blume mit gleichfarbigem, weiß umrandeten Mittelpunkt darstellt, und zwar britische Marken für Waren der Klassen 3 und 5 sowie eine Gemeinschaftsmarke für Waren der Klassen 3 und 21.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.

Klagegründe: Unrichtige Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über der Gemeinschaftsmarke.

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