Klage, eingereicht am 2. November 2023 – Tecom Master/EUIPO – Michael Kors (Switzerland) International GmbH (MK MICHAEL MICHELE)
(Rechtssache T-1053/23)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Tecom Master, SL (Alicante, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwältin T. Villate Consonni)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Michael Kors (Switzerland) International GmbH (Manno, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Bildmarke MK MICHAEL MICHELE – Unionsmarke Nr. 13 227 004
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. September 2023 in der Sache R 1959/2021-1
Antrag
Die Klägerin beantragt, die Nichtigerklärung der streitigen Marke aufzuheben und deren Eintragung wiederherzustellen.
Angeführte Klagegründe
Zustimmung zur Eintragung.
Die Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung der für nichtig erklärten Marke sei nicht hinreichend nachgewiesen.
Fehlen einer Verwechslungsgefahr und daher Unanwendbarkeit von Art. 8 Abs. 5 bzw. Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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