Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. März 2019 –
Julius-K9/EUIPO – El Corte Inglés (K9 UNIT)
(Rechtssache T‑276/18)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke K9 UNIT – Ältere Unionsbildmarke unit – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 30)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Markenbestandteils
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 31, 32, 39, 44, 49)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 60)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken K9 UNIT und unit
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 62-64)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Februar 2018 (Sache R 1432/2017‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Hipercor, SA und Julius-K9 |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 22. Februar 2018 (Sache R 1432/2017‑2) wird aufgehoben. |
2. | | Das EUIPO trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Julius-K9 Zrt. |
3. | | Die El Corte Inglés, SA trägt ihre eigenen Kosten. |