Language of document :

Klage, eingereicht am 22. Mai 2013 – Nutrexpa/HABM – Kraft Foods Italia Intellectual Property (Cuétara MARÍA ORO)

(Rechtssache T-271/13)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Nutrexpa, SL (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Grau Mora, M. Ferrándiz Avendaño und Y. Sastre Canet)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kraft Foods Italia Intellectual Property Srl (Mailand, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

−    die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. März 2013 in der Sache R 1285/2012-1 aufzuheben, soweit die Anmeldung der Gemeinschafts(bild)marke Nr. 9 056 045 „Cuétara MARÍA ORO“ für „konserviertes und getrocknetes Obst; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Gemüse“ (Klasse 29) und „Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Kühleis; Biskuits“ (Klasse 30) zurückgewiesen wurde, und diese Marke demgemäß zur Eintragung beim HABM zuzulassen;

−    dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortbestandteilen „Cuétara MARÍA ORO“ für Waren der Klassen 5, 29 und 30 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 056 045.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kraft Foods Italia Intellectual Property Srl.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „ORO“ für Waren der Klassen 29 und 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.