Language of document :

Rechtsmittel, eingelegt am 24. Februar 2014 vom Rat der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. Dezember 2013 in der Rechtssache F-142/11, Simpson/Rat

(Rechtssache T-130/14 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)

Andere Verfahrensbeteiligter: Erik Simpson (Brüssel, Belgien)

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Dezember 2013, Erik Simpson/Rat (F-142/11), insoweit aufzuheben, als es die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 9. Dezember 2010 aufhebt, dem Rat der Europäischen Union seine eigenen Kosten auferlegt und ihn verurteilt, die Herrn Simpson entstandenen Kosten zu tragen;

die Sache zur Entscheidung an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen; und

dem Kläger im ersten Rechtszug die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer einen einzigen Rechtsmittelgrund geltend: Das Ergebnis des Gerichts für den öffentlichen Dienst, wonach die angefochtene Entscheidung aufgrund der Verletzung der Begründungspflicht rechtswidrig sei, beruhe wegen Verfälschung von Beweismitteln auf falschen Prämissen und sei daher nicht haltbar.