Beschluss des Gerichts vom 11. März 2015 – Albis Plastic/HABM – IQAP Masterbatch Group (ALCOLOR)
(Rechtssache T-132/14)1
(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Albis Plastic GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt C. Klawitter, dann Rechtsanwälte C. Klawitter und P. Nagel)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Schneider, dann G. Schneider und D. Botis)
Andere Beteiligte des Verfahrens vor der Beschwerdekammer des HABM: IQAP Masterbatch Group, SL (Masíes de Roda, Spanien)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Dezember 2013 (Sache R 1015/2012-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen IQAP Masterbatch Group, SL und Albis Plastic GmbH
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 135 vom 5.5.2014.