Beschluss des Gerichts vom 10. Dezember 2014 – Mabrouk/Rat
(Rechtssache T-277/14)1
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien – Einfrieren von Geldern – Untätigkeitsklage – Antrag auf Zugang zu den vom Rat gegenüber einer natürlichen Person, die Gegenstand dieser Maßnahmen ist, herangezogenen Beweismitteln – Vom Rat gewährter Zugang – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Mohamed Marouen Ben Ali Bel Ben Mohamed Mabrouk (Tunis, Tunesien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-R. Farthouat, J.-P. Mignard und N. Boulay sowie S. Crosby, Solicitor)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. De Elera und G. Étienne)
Gegenstand
Untätigkeitsklage, gerichtet auf die Feststellung, dass der Rat auf den Antrag des Klägers auf Zugang zu den vom Rat für das Einfrieren von Vermögenswerten des Klägers in der Europäischen Union herangezogenen Beweismitteln hin in rechtswidriger Weise untätig geblieben ist
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 194 vom 24.6.2014.