Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2015 – Flachglas Torgau u. a./Kommission
(Rechtssache T-276/14)1
(Staatliche Beihilfen – Maßnahmen Deutschlands zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und energieintensiver Unternehmen – Beschluss zur Einleitung des Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV – Erlass des abschließenden Beschlusses nach Klageerhebung – Erledigung)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerinnen: Flachglas Torgau GmbH (Torgau, Deutschland), Saint-Gobain Isover G+H AG (Ludwigshafen am Rhein, Deutschland) und Saint-Gobain Oberland AG (Bad Wurzach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Altenschmidt und H. Janssen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer als Bevollmächtigte im Beistand der Rechtsanwälte A. Luke und C. Maurer)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C (2013) 4424 final der Kommission vom 18. Dezember 2013, das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV bezüglich der Maßnahmen zu eröffnen, die die Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und energieintensiver Unternehmen durchgeführt hat (Staatliche Beihilfe SA. 33995 [2013/C] [ex 2013/NN])
Tenor
Der vorliegende Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Der Streithilfeantrag der EFTA-Überwachungsbehörde ist erledigt.
Die Flachglas Torgau GmbH, die Saint-Gobain Isover G+H AG und die Saint-Gobain Oberland AG tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Die EFTA-Überwachungsbehörde trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 223 vom 14.7.2014.