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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Rafael de Bustamante Tello gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 4. November 2003

    (Rechtssache T-368/03)

    Verfahrenssprache: Spanisch

Rafael de Bustamante Tello, wohnhaft in Brüssel (Belgien), hat am 4. November 2003 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind Rechtsanwalt Ramón García-Gallardo und Rechtsanwältin Dolores Domínguez Pérez.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung des Rates vom 28. Juli 2003 aufzuheben, mit der die Beschwerde vom 14. April 2003 zurückgewiesen wird und es abgelehnt wird, den Anspruch auf die Auslandszulage und die damit zusammenhängenden Zulagen anzuerkennen;

(dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Anstellungsbehörde ihm nicht den Anspruch auf die Auslandszulage und weitere damit zusammenhängende Zulagen (Artikel 4 des Anhangs VII des Statuts) zuerkennt.

Zur Begründung seiner Forderungen macht er geltend:

(das Vorliegen eines Rechtsirrtums und eines offensichtlichen Fehlers bei der Beurteilung des Sachverhalts, da in der angefochtenen Entscheidung die für eine Vertretung der Comunidad Autónoma de Murcia in Brüssel ausgeübte Tätigkeit nicht als "Dienst für einen Staat" in dem im Statut als Ausnahme vom Bezugszeitraum verstandenen Sinne angesehen werde. Hilfsweise macht er geltend, das beklagte Organ sei fälschlicherweise in der streitigen Entscheidung davon ausgegangen, dass er den Mittelpunkt seiner Interessen und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Brüssel und nicht in Murcia gehabt habe;

(einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da die Anstellungsbehörde persönliche Situationen, die im Wesentlichen gleich seien, unterschiedlich behandelt habe.

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