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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2005 - Land Oberösterreich und Österreich / Kommission

(verbundene Rechtssachen T-366/03 und T-235/04)1

(Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich - Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger(in/nen): Land Oberösterreich (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt F. Mittendorfer und Republik Österreich (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Hauer und H. Dossi)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Patakia und U. Wölker)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG der Kommission vom 2. September 2003 über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich, die von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag mitgeteilt wurden (ABl. L 230, S. 34)

Tenor des Urteils

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

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1 -

2 - ABl. C 35 vom 7.2.2004.