Language of document :

Klage, eingereicht am 3. Februar 2009 - Cachuera / HABM - Gelkaps (Ayanda)

(Rechtssache T-43/09)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: La Cachuera, SA (Misiones, Argentinien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Armijo Chávarri)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Gelkaps GmbH (Pritzwalk, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 19. November 2009 für frist- und formgerecht erhoben zu erklären und nach geeigneter verfahrensrechtlicher Behandlung die vorgenannte Entscheidung durch Urteil aufzuheben und dabei dem HABM ausdrücklich die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Gelkaps GmbH.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "AYANDA" (Anmeldung Nr. 3 315 405) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 28, 29, 30, 32 und 44.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Bild- und Wortmarken "AMANDA" für Waren der Klasse 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Fehlerhafte Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke.

____________