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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Andreas Mausolf gegen Europol, eingereicht am 16. Oktober 2003

(Rechtssache T-355/03)

(Verfahrenssprache: Niederländisch)

Andreas Mausolf, wohnhaft in Leiden (Niederlande), hat am 16. Oktober 2003 eine Klage gegen Europol beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind M. F. Baltussen und P. de Casparis.

Der Kläger beantragt,

die stillschweigende Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Entscheidung vom 2. Januar 2003 durch Europol unter gleichzeitiger Aufhebung der Entscheidung vom 2. Januar 2003 aufzuheben;

Europol zu verurteilen, an ihn Schadensersatz zu zahlen, zu dem auf jeden Fall die Kosten des Rechtsstreits gehören.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger ficht die Entscheidung an, ihm keine regelmäßige Gehaltserhöhung für die Zeit ab 1. Juli 2002 zu gewähren.

Er trägt vor, dass die angefochtene Entscheidung unzureichend begründet sei und daher gegen den allgemeinen Grundsatz verstoße, dass Entscheidungen mit Gründen zu versehen seien.

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