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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Inge-Lise Nielsen gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 14. Oktober 2003

(Rechtssache T-353/03)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Inge-Lise Nielsen, wohnhaft in Villers-la-Ville (Belgien), hat am 14. Oktober 2003 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates vom 29. November 2002 aufzuheben, sie nicht in die Liste der in der Beförderungskampagne 2002 nach Besoldungsgruppe C 2 beförderten Beamten aufzunehmen;

(dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihrer Klage beruft sich die Klägerin auf einen Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts, weil der Beklagte einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe, als er eine vergleichende Prüfung der Verdienste vorgenommen habe, ohne die Unterschiede bei den dienstlichen Beurteilungen zwischen den verschiedenen Dienststellen des Organs zu berücksichtigen.

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