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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 16. Februar 2005

in der Rechtssache T-354/03, Gemma Reggimenti gegen Europäisches Parlament1

(Beamte - Erstattung der Reisekosten des unterhaltsberechtigten Kindes - Teilung bei Scheidung von Eheleuten, die beide Beamte sind)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-354/03, Gemma Reggimenti, Beamte des Europäischen Parlaments, wohnhaft in Woluwé-Saint-Lambert (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Junion, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: L. G. Knudsen und A. Bencomo Weber, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der mit Schreiben vom 17. Juli 2003 bestätigten Entscheidung des Parlaments vom 27. Mai 2003, mit der dieses nach Artikel 8 des Anhangs VII des Statuts beschlossen hat, die Erstattung der Reisekosten für die Tochter der Klägerin von 2002 auf die geschiedenen Beamten aufzuteilen, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Azizi sowie der Richter M. Jaeger und O. Czúcz - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 16. Februar 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage ist hinsichtlich der pauschalen Erstattung der Reisekosten vor 2002 unzulässig.

Die Klage ist ebenfalls unzulässig, soweit sie einen Verpflichtungsantrag enthält.

Die übrigen Klageanträge werden als unbegründet zurückgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 7 vom 10.1.2004.