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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 16. Juni 2005

in der Rechtssache T-352/03: Giorgio Lebedef gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Beurteilung - Verspätete Erstellung - Schadensersatzklage)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-352/03, Giorgio Lebedef, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Senningerberg (Luxemburg), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Ersatzes des durch die verspätete Erstellung der Beurteilung für den Zeitraum 1999-2001 entstandenen immateriellen Schadens, hat das Gericht (Einzelrichterin: V. Tiili) - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 16. Juni 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Kommission wird verurteilt, an den Kläger 950 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 7 vom 10.1.2004.