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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 13. April 2005

in der Rechtssache T-353/03: Inge-Lise Nielsen gegen Rat der Europäischen Union1

(Beamte - Ablehnung der Beförderung - Artikel 45 des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Abwägung der Verdienste - Zulässigkeit)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-353/03, Inge-Lise Nielsen, ehemalige Beamtin des Rates der Europäischen Union, wohnhaft in Villers-la-Ville (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marcha, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Rat der Europäischen Union (Bevollmächtigte: F. Anton und M. Sims) wegen Aufhebung der Entscheidung des Rates, die Klägerin im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe C 1 zu befördern, hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten H. Legal sowie der Richterin P. Lindh und des Richters V. Vadapalas - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 13. April 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 7 vom 10.1.2004.