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Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2014 – Technische Universität Dresden/Kommission

(Rechtssache T-29/11)1

(Schiedsklausel – Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit – Finanzhilfevereinbarung über ein Projekt – Nichtigkeitsklage – Lastschriftanzeige – Vertragsrechtlicher Charakter des Rechtsstreits – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit – Umdeutung der Klage – Förderfähige Kosten)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Technische Universität Dresden (Dresden, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Brüggen)

Beklagter: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst W. Bogensberger und D. Calciu, dann W. Bogensberger und F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt R. van der Hout und Rechtsanwältin A. Köhler)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der von der Kommission am 4. November 2010 ausgestellten Lastschriftanzeige Nr. 3241011712 über die Rückzahlung eines Betrags von 55 377,62 Euro, der der Klägerin im Rahmen einer Finanzhilfe zur Unterstützung eines im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003–2008) durchgeführten Projekts ausbezahlt worden war

Tenor

Die Personalkosten für Frau H. in Höhe von 56,76 Euro, Reisekosten in Höhe von 1 354,08 Euro und Kosten für Dienstleistungen in Höhe von 351,82 Euro, die von der Technischen Universität Dresden im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung mit dem Aktenzeichen 2003114 (SI2.377438) über die Finanzierung des im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003–2008) durchgeführten Projekts „Collection of European Data on Lifestyle Health Determinants – Coordinating Party (LiS)“ verauslagt wurden, sind förderfähig, so dass die Forderung der Europäischen Kommission, die sich auf diese Beträge bezieht und in der Lastschriftanzeige Nr. 3241011712 vom 4. November 2010 ausgewiesen ist, unbegründet ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Technische Universität Dresden trägt die Kosten.

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1     ABl. C 80 vom 12.3.2011.