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Urteil des Gerichts vom 8. November 2012 - Kommission/Strack

(Rechtssache T-268/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - Krankheitsurlaub - Erstinstanzliche Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Übertragung der vom Betroffenen nicht genommenen Tage des Jahresurlaubs abgelehnt wurde - Art. 4 des Anhangs V des Statuts - Art. 1e Abs. 2 des Statuts - Richtlinie 2003/88/EG - Begründetes Rechtsmittel - Entscheidungsreifer Rechtsstreit - Klageabweisung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und J. Currall)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Guido Strack, ehemaliger Beamter der Europäischen Kommission (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 15. März 2011, Strack/Kommission (F-120/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 15. März 2011, Strack/Kommission (F-120/07), wird aufgehoben.

Die von Herrn Guido Strack beim Gericht für den öffentlichen Dienst erhobene Klage in der Rechtssache F-120/07 wird abgewiesen.

Herr Strack und die Europäische Kommission tragen die ihnen im Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst sowie im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 232 vom 6.8.2011.