Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. April 2007 - L / Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)
(Beamte - Invalidität - Invaliditätsausschuss - Ablehnung der Einberufung - offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: L (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der EMEA vom 31. März 2006, mit der der Antrag des Klägers auf Bildung eines Invaliditätsausschusses abgelehnt wurde
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 82 vom 14.4.2007, S. 56.