Klage, eingereicht am 31. Dezember 2023 – Funline International/EUIPO – MS Trade (AMSTERDAM POPPERS)
(Rechtssache T-1187/23)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Funline International Corp. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika) (vertreten durch Rechtsanwältin S. Hejdová)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MS Trade s. r. o. (Prag, Tschechische Republik)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Unionswortmarke AMSTERDAM POPPERS – Unionsmarke Nr. 8 633 984
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2023 in der Sache R 2265/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben; oder
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag auf Erklärung des Verfalls zurückzuweisen;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen)
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