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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 22. Juli 2022 – Novo Banco SA – Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução/Proyectos, Obras y Servicios de Badajoz S. L.

(Rechtssache C-500/22)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Novo Banco SA – Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução

Kassationsbeschwerdeführer: Proyectos, Obras y Servicios de Badajoz SL

Vorlagefragen

Ist mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta), dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nach Art. 21 Abs. 2 der Charta eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/241 vereinbar, die zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, die nicht gemäß den Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 bis 4 der Richtlinie 2001/24 öffentlich bekannt gemacht worden ist, in einem Aufnahmemitgliedstaat führt?

Ist mit dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 17 der Charta und dem Grundsatz eines hohen Verbraucherschutzniveaus eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/24 vereinbar, die in einem Aufnahmemitgliedstaat zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats führt, mit der einer zahlungsunfähigen Bank, gegen die Abwicklungsmaßnahmen angeordnet wurden, die Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken aus einer vorrangig zu bedienenden Schuldverschreibung rückübertragen worden sind, die ein Dritter zu einem Zeitpunkt erworben hatte, als sich diese Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken noch im Vermögen der „Brückenbank“ befanden?

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1 Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. 2001, L 125, S. 15).