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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 16. Februar 2009 - Micro Shaping/HABM (>packaging)

(Rechtssache T-64/09)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Micro Shaping Ltd (Worthing, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Franke)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Dezember 2008 - Beschwerdenummer R 1063/2008-1 - in Bezug auf die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 006354311 ">packaging" aufzuheben.

Dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke ">packaging" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 17 und 42 (Anmeldung Nr. 6 354 311)

Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge und kein Freihaltebedürfnis bestehe, sowie des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).