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Klage, eingereicht am 16. Februar 2009 - Micro Shaping/HABM (>packaging)
(Rechtssache T-64/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Micro Shaping Ltd (Worthing, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Franke)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Dezember 2008 - Beschwerdenummer R 1063/2008-1 - in Bezug auf die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 006354311 ">packaging" aufzuheben.
Dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke ">packaging" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 17 und 42 (Anmeldung Nr. 6 354 311)
Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge und kein Freihaltebedürfnis bestehe, sowie des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 73 der Verordnung Nr. 40/94.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).