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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Concorrência, Regulação e Supervisão (Portugal), eingereicht am 24. April 2023 – IMI – Imagens Médicas Integradas S.A./Autoridade da Concorrência

(Rechtssache C-258/23, Imagens Médicas Integradas)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal da Concorrência, Regulação e Supervisão

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: IMI – Imagens Médicas Integradas S.A.

Beklagte: Autoridade da Concorrência

Vorlagefragen

I.    Handelt es sich bei den in Rede stehenden Geschäftsunterlagen, die per elektronischer Post übermittelt wurden, um „Korrespondenz“ im Sinne von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?

II.    Steht Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen entgegen, die sich aus der Kommunikation zwischen Mitgliedern der Aufsichts- und Leitungsorgane sowie Mitarbeitern von Unternehmen über E-Mail-Adressen ergeben, wenn es um die Untersuchung von nach Art. 101 AEUV (ex-Art. 81 EGV) verbotenen Vereinbarungen und Verhaltensweisen geht?

III.    Steht Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union der Beschlagnahme dieser Geschäftsunterlagen mit vorheriger Genehmigung einer Justizbehörde, im vorliegenden Fall der Staatsanwaltschaft, entgegen, die nach der Verfassung mit der Vertretung des Staates, der Verteidigung der gesetzlich festgelegten Interessen, der Strafverfolgung nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und der Verteidigung der demokratischen Rechtsordnung betraut ist und die gegenüber den anderen Organen der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltung autonom handelt?

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