Language of document : ECLI:EU:T:2016:667





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. November 2016 –
Vince/EUIPO (ELECTRIC HIGHWAY)

(Rechtssache T-315/15)

„Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke ELECTRIC HIGHWAY – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 19, 21)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist – Kriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 20)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Wortmarke ELECTRIC HIGHWAY

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 22-27)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. März 2015 (Sache R 1442/2014-5) über die Anmeldung des Wortzeichens ELECTRIC HIGHWAY als Unionsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Dale Vince trägt die Kosten.