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Urteil des Gerichts vom 1. März 2018 – Polen/Kommission

(Rechtssache T-316/15)1

(„EFRE – Versagung der Bestätigung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt – Art. 40 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung [EG] Nr. 1083/2006 – Begründung der Öffentlichkeitsbeteiligung – Art. 41 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1083/2006 – Überschreitung der Frist“)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: B. Majczyna)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B.-R. Killmann, D. Recchia und M. Siekierzyńska)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 2230 der Kommission vom 31. März 2015, mit dem der Republik Polen die Bestätigung einer finanziellen Beteiligung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) am Großprojekt „Aufbau innovativer Dienstleistungen im gemeinsamen Dienstleistungszentrum von IBM in Wrocław“ im Rahmen der Prioritätsachse 4 des Operationellen Programms „Innovative Wirtschaft“ versagt wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Republik Polen trägt die Kosten.

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1     ABl. C 294 vom 7.9.2015.