Language of document : ECLI:EU:T:2018:106





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 1. März 2018 –
Polen/Kommission

(Rechtssache T316/15)

„EFRE – Versagung der Bestätigung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt – Art. 40 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung [EG] Nr. 1083/2006 – Begründung der Öffentlichkeitsbeteiligung – Art. 41 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1083/2006 – Überschreitung der Frist“

1.      Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Großprojekte – Beurteilung – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen

(Verordnung Nr. 1083/2006 des Rates, Art. 41)

(vgl. Rn. 40-44)

2.      Nichtigkeitsklage – Angefochtene Handlung – Beurteilung der Rechtmäßigkeit anhand der bei Vornahme der Handlung verfügbaren Informationen

(Art. 263 AEUV)

(vgl. Rn. 46)

3.      Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Großprojekte – Beurteilung – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 1083/2006 des Rates, Art. 40 Abs. 1 Buchst. g und Art. 41 Abs. 1)

(vgl. Rn. 61, 71, 73)

4.      Nichtigkeitsklage – Gegenstand – Entscheidung, die auf mehreren Begründungspfeilern ruht, von denen jeder den verfügenden Teil tragen würde – Nichtigerklärung einer solchen Entscheidung – Voraussetzungen

(Art. 263 AEUV)

(vgl. Rn. 91)

5.      Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Großprojekte – Beurteilung – Frist – Überschreitung – Folgen – Nichtigerklärung – Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 1083/2006 des Rates, Art. 41 Abs. 2)

(vgl. Rn. 100, 104, 105, 110, 120-122, 124, 125, 131)

6.      Mitgliedstaaten – Verpflichtungen – Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit mit den Unionsorganen – Gegenseitigkeit

(Art. 4 Abs. 3 EUV)

(vgl. Rn. 133)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2015) 2230 der Kommission vom 31. März 2015, mit dem der Republik Polen die Bestätigung einer finanziellen Beteiligung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) am Großprojekt „Aufbau innovativer Dienstleistungen im gemeinsamen Dienstleistungszentrum von IBM in Wrocław“ im Rahmen der Prioritätsachse 4 des Operationellen Programms „Innovative Wirtschaft“ versagt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Republik Polen trägt die Kosten.