Language of document : ECLI:EU:T:2014:256





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 15. Mai 2014 –
Katjes Fassin/HABM (Yoghurt‑Gums)

(Rechtssache T‑366/12)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Yoghurt‑Gums – Absolute Eintragungshindernisse – Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 13, 14, 17, 27)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff – Marke, die aus einem Wort oder aus einer sprachlichen Neuschöpfung mit mehreren Bestandteilen besteht (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 15, 16)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Bildmarke Yoghurt-Gums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 18, 19, 24‑26, 32, 33)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Juni 2012 (Sache R 523/2012‑4) über die Eintragung des Bildzeichens Yoghurt‑Gums als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Katjes Fassin GmbH & Co. KG trägt die Kosten.