Klage, eingereicht am 1. Juli 2015 – Lacamanda Group/HABM – Woolley (HENLEY)
(Rechtssache T-362/15)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Lacamanda Group Ltd (Manchester, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: C. Scott, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nigel Woolley (Braceborough, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „HENLEY“ – Gemeinschaftsmarke Nr. 4 743 563.
Verfahren vor dem HABM: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2015 in der Sache R 2255/2012-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.
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