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Urteil des Gerichts vom 28. September 2016 – Lacamanda Group/EUIPO – Woolley (HENLEY)

(Rechtssache T-362/15)1

(Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke HENLEY – Ältere Wortmarken des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union HENLEYS – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: The Lacamanda Group Ltd (Manchester, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: C. Scott, Barrister)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: H. O’Neill)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelfer vor dem Gericht: Nigel Woolley (Braceborough, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. April 2015 (Sache R 2255/2012-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen The Lacamanda Group und Nigel Woolley

Tenor

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 24. April 2015 (Sache R 2255/2012-4) wird aufgehoben.

Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der The Lacamanda Group Ltd.

Herr Nigel Woolley trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 294 vom 7.9.2015.