Urteil des Gerichts (Rechtsmittelkammer) vom 14. Dezember 2016 – Todorova Androva/Rat u. a.
(Rechtssache T‑366/15 P)
„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2011 – Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderungsfähigen Beamten – Abweisung der Klage im ersten Rechtszug – Art. 45 des Statuts – Paragraf 4 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Beweislast – Pflicht zur Untersuchung durch das Tatsachengericht – Einrede der Rechtswidrigkeit – Grundsatz der Übereinstimmung zwischen der Beschwerde und der beim Unionsrichter erhobenen Klage“
1. Handlungen der Organe – Richtlinien – Richtlinie 1999/70 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Verpflichtungen, die den Unionsorganen in ihren Beziehungen zu ihren Beschäftigten unmittelbar auferlegt werden – Ausschluss – Möglichkeit der Geltendmachung – Reichweite
(Art. 288 Abs. 3 AEUV; Richtlinie 1999/70 des Rates)
(vgl. Rn. 33, 34)
2. Handlungen der Organe – Richtlinien – Richtlinie 1999/70 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Verbot der Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern – Möglichkeit einer Geltendmachung gegenüber den Organen der Union im Rahmen ihrer Beziehungen zu ihren Beschäftigten
(Art. 288 Abs. 3 AEUV; Richtlinie 1999/70 des Rates, Anhang, Paragraf 4)
(vgl. Rn. 35-38)
3. Handlungen der Organe – Richtlinien – Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Richtlinien zu gewährleisten – Pflichten der nationalen Gerichte – Pflicht zur unionsrechtskonformen Auslegung – Reichweite – Auslegung contra legem des nationalen Rechts – Ausschluss
(Art. 288 Abs. 3 AEUV)
(vgl. Rn. 43-45)
4. Beamte – Beförderung – Erforderliche Mindestdienstzeit in der Besoldungsgruppe – Berechnung – Berücksichtigung von als Bediensteter auf Zeit zurückgelegten Dienstzeiten – Ausschluss
(Beamtenstatut, Art. 34 und 45; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 15 und 16)
(vgl. Rn. 48, 49)
5. Beamte – Beförderung – Erforderliche Mindestdienstzeit in der Besoldungsgruppe – Berechnung – Ausschluss von als Bediensteter auf Zeit zurückgelegten Zeiten – Verstoß gegen die Richtlinie 1999/70 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge – Fehlen
(Beamtenstatut, Art. 45; Richtlinie 1999/70 des Rates, Anhang, Paragraf 4)
(vgl. Rn. 58, 59, 71)
6. Beamtenklage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Übereinstimmung von Beschwerde und Klage – Identität von Gegenstand und Grundlage – Argumente, die nicht in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen – Zulässigkeit
(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)
(vgl. Rn. 78, 79)
Gegenstand
| Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 29. April 2015, Todorova Androva/Rat (F‑78/12, EU:F:2015:37), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils. |
Tenor
1. | | Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. | | Viara Todorova Androva trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. |
3. | | Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten. |