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Urteil des Gerichts vom 16. Juli 2014 – Euroscript – Polska/Parlament

(Rechtssache T-48/12)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Übersetzungsdienste ins Polnische – Entscheidung, mit der die Entscheidung, die Klägerin in der Liste der erfolgreichen Bieter auf dem ersten Rang einzustufen, geändert wird – Vergabe des Hauptrahmenvertrags an einen anderen Bieter – Antrag auf Neubewertung – Frist – Aussetzung des Verfahrens – Transparenz – Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Euroscript – Polska Sp. z o.o (Krakau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-F. Steichen)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: L. Darie und P. Biström)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Parlaments vom 9. Dezember 2011, die Entscheidung vom 18. Oktober 2011 zu ändern, mit der die Klägerin in der Liste der erfolgreichen Bieter auf dem ersten Rang eingestuft und der Hauptvertrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens PL/2011/EU für Übersetzungsdienste ins Polnische (ABl. 2011/S 56-090361) an sie vergeben wurde, und, hilfsweise, Klage auf Nichtigerklärung dieser Ausschreibung

Tenor

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 9. Dezember 2011, die Entscheidung vom 18. Oktober 2011 zu ändern, mit der die Euroscript – Polska Sp. z o.o in der Liste der erfolgreichen Bieter auf dem ersten Rang eingestuft und der Hauptvertrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens PL/2011/EU für Übersetzungsdienste ins Polnische (ABl. 2011/S 56-090361) an sie vergeben wurde, wird für nichtig erklärt.

Das Parlament trägt die Kosten.

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1     ABl. C 109 vom 14.4.2012.