Beschluss des Gerichts vom 6. Oktober 2011 - Secure Computing/HABM - Investrónica (SECUREOS)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Secure Computing Corp. (Roseville, Minnesota, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. P. Kunz-Hallstein und R. Kunz-Hallstein)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Investrónica, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt E. López Leiva, dann Rechtsanwalt J. L. Zurdo Rivas, schließlich Rechtsanwälte J. L. Zurdo Rivas und E. López Camba)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 25. April 2007 (Sache R 1063/2006-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Investrónica, SA und der Secure Computing Corp.
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten.
____________1 - ABl. C 235 vom 6.10.2007.