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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. Oktober 2008 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-278/07 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Arbeitsunfall - Einstellung des Verfahrens nach Art. 73 des Statuts - Keine beschwerende Maßnahme - Unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 11. Mai 2007, Marcuccio/Kommission (F-2/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 211 vom 8.9.2007.