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Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2010 - Martin/Parlament

(Rechtssache T-276/07)1

(Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Hans-Peter Martin (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte É. Boigelot, T. Bontinck und S. Woog)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst H. Krück, D. Moore und C. Karamarcos, dann H. Krück, D. Moore und M. Windisch)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2007 und, soweit erforderlich, der zur Durchführung der Entscheidung vom 10. Mai 2007 ergangenen Belastungsanzeige des Generaldirektors der Finanzen des Parlaments vom 13. Juni 2007 sowie gegebenenfalls aller während des Verfahrens ergehenden Entscheidungen zur Durchführung der vorstehenden Maßnahmen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Hans-Peter Martin trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 211 vom 8.9.2007.