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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. November 2008 - SPM/Rat und Kommission

(Rechtssache T-128/05)1

(Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Europäische Union - Rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten - Schaden, der einem unabhängigen AKP-Erzeuger entstanden sein soll)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Société des plantations de Mbanga SA (SPM) (Douala, Kamerun) (Prozessbevollmächtigte: zunächst P. Soler Couteaux und S. Cahn, dann S. Cahn, B. Doré und A. Farache, Rechtsanwälte)

Beklagte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. De Gregorio Merino, M. Balta und A. Westerhof Löfflerova) und Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und L. Visaggio)

Gegenstand

Schadensersatzklage gemäß Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG, die auf ein rechtswidriges Verhalten des Rates und der Kommission im Rahmen der Erstellung der Regelung für die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft und, hilfsweise, auf die Haftung der Gemeinschaft bei Nichtvorliegen eines rechtswidrigen Verhaltens dieser beiden Organe gestützt wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 9.7.2005.