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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 11. Dezember 2003

in der Rechtssache T-323/02: Monique Breton gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Beförderung - Zuteilung von Beförderungspunkten - Zulässigkeit)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-323/02, Monique Breton, Beamtin des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Howald (Luxemburg), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: M. Schauss), wegen Aufhebung der Entscheidung des Gerichtshofes über die Zuteilung der Beförderungspunkte für die Jahre 1998, 1999 und 2000 an die Klägerin gemäß der Entscheidung des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2000 über Beförderungen und der Entscheidung des Kanzlers des Gerichtshofes vom 3. Dezember 2001 über die Einführung eines Übergangssystems für Beförderungen, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten J. Azizi sowie der Richter M. Jaeger und F. Dehousse - Kanzler: J. Plingers, Verwaltungsrat - am 11. Dezember 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 7 vom 11.1.2003.