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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Muller Marine Holding B.V., der Muller Maritime Holding B.V. und der

Handel- en Scheepvaartmaatschappij Multraschip B.V. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 24. Oktober 2002

    (Rechtssache T-327/02)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

Die Muller Marine Holding B.V., die Muller Maritime Holding B.V. und die Handel- en Scheepvaartmaatschappij Multraschip B.V., niedergelassen in Rotterdam, haben am 24. Oktober 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerinnen ist T. R. Ottervanger, mit Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerinnen beantragen,

1.die Entscheidung der Kommission C(2002) 2158 endg. betreffend eine staatliche Beihilfe der Niederlande zugunsten der Tätigkeiten niederländischer Schlepper in den Seehäfen und Binnengewässern der Gemeinschaft für nichtig zu erklären;

2.hilfsweise die Artikel 2 und 3 der angefochtenen Entscheidung der Kommission, in denen die Kommission der niederländischen Regierung u. a. aufgibt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beihilfe von den Begünstigten zurückzufordern ( mit Ausnahme von Beihilfen, die vor dem 12. September 1990 gewährt worden sind (, für nichtig zu erklären;

3.der Kommission die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Die geltend gemachten Klagegründe sind die gleichen wie in der Rechtssache T-326/02.

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