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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Monique Breton gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. Oktober 2002

(Rechtssache T-323/02)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Monique Breton, wohnhaft in Howald (Luxemburg), hat am 14. Oktober 2002 eine Klage gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung des Kanzlers des Gerichtshofes, der Klägerin für das Jahr 1998 0,58 Beförderungspunkte und für die Jahre 1999 und 2000 nur jeweils einen Beförderungspunkt zuzuteilen, aufzuheben;

(dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wendet sich gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde, ihr für das Jahr 1998 0,58 Beförderungspunkte und für die Jahre 1999 und 2000 nur jeweils einen Beförderungspunkt zuzuteilen.

Die Klägerin macht geltend, dass sie während der gesamten Zeit, in der sie als Bedienstete auf Zeit für den Beklagten tätig gewesen sei, nämlich vom 1. Juni bis 30. November 1998, keine Beurteilung erhalten habe. Auch während ihrer Probezeit (vom 1. Dezember 1998 bis 31. August 1999) sei sie nicht beurteilt worden. Folglich seien lediglich die Einzelbewertungen der Beurteilung für den Zeitraum vom 1. September 1999 bis 31. Dezember 2000 berücksichtigt worden, was die Anstellungsbehörde daran gehindert habe, die in der allgemeinen Bewertung und den Bemerkungen des Beurteilenden beschriebenen "Verdienste" der Klägerin zu berücksichtigen.

Zur Begründung ihrer Forderungen macht die Klägerin geltend

(einen Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts;

(einen Verstoß gegen Punkt 5 der der Entscheidung des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2000 beigefügten Hinweise für die Beförderungen;

(das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers.

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