Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 21. September 2004

in der Rechtssache T-325/02, Michel Soubies gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Umsetzung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3 als Berater ad personam - Umstrukturierung des Generalsekretariats - Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Dienstposten)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-325/02, Michel Soubies, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel (Belgien), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck, Zustellungsanschrift in Luxemburg) wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 26. November 2001, mit der der Kläger als Berater ad personam der Besoldungsgruppe A 3 in das Referat "Institutionelle Angelegenheiten" der Direktion "Gruppe für prospektive Analysen" umgesetzt wurde, hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin P. Lindh sowie der Richter R. García-Valdecasas und J. D. Cooke - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 21. September 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 19 vom 25.1.2003.