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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 13. Juli 2006 - URS Nederland / Kommission
(Rechtssache T-329/02)1
Verfahrenssprache: Niederländisch
Der Präsident der Dritten erweiterten Kammer hat die Streichung der Rechtssache angeordnet.
____________1 - ABl. C 323 vom 21.12.2002.