Language of document :

Klage, eingereicht am 4. September 2012 - Fetim/HABM - Solid Floor (Solidfloor The professional's choice)

(Rechtssache T-395/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Fetim BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Bakers)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Solid Floor Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Juni 2012 in der Sache R 884/2011-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "Solidfloor The professional's choice" für Waren der Klasse 19 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5667837.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: im Vereinigten Königreich eingetragene Bildmarke Nr. 2390415 "SOLID floor" für Waren der Klassen 19 und 37; Unternehmensbezeichnung "Solid Floor Ltd", die im Vereinigten Königreich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird; Domainname "SOLID floor", der im Vereinigten Königreich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angegriffene Entscheidung wurde aufgehoben, dem Widerspruch insgesamt stattgegeben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

____________