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Beschluss des Gerichts vom 4. Juni 2013 – Cosma Moden/HABM – s.Oliver Bernd Freier (COSMA)

(Rechtssache T-399/12)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Cosma Moden GmbH & Co. KG (Emsdetten, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Meyer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Schifko)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG (Rottendorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen S. Körber und B. Bleifeld)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Juli 2012 (Sache R 2010/2010-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Cosma Moden GmbH & Co. KG und der s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 331 vom 27.10.2012.